Probeentnahme in der Trinkwasserinstallation: Sicherung der Trinkwasserqualität
Die Qualität des Trinkwassers ist ein entscheidender Faktor für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Um den Erhalt der Trinkwassergüte zu unterstützen, ist die regelmäßige Probenahme ein unverzichtbares Instrument in der Trinkwasserhygiene. Doch wann sind solche Untersuchungen erforderlich, welche Regelwerke geben die Rahmenbedingungen vor, und was ist das Ziel der -Probenahme im Trinkwasser?
Wann ist eine Probeentnahme erforderlich?
Die Notwendigkeit einer Probeentnahme ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Vorgaben und hygienischen Anforderungen. Besonders relevant ist die Probenahme in folgenden Fällen:
1. Regelmäßige Überwachung
Betreiber von Trinkwasseranlagen, die Trinkwasser öffentlich oder gewerblich bereitstellen, sind nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet, regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen durchzuführen. Nach § 31 Abs. 1 TrinkwV besteht die Pflicht zur systemischen Untersuchung auf Legionella spec. durch eine zugelassene Untersuchungsstelle, wenn die Wasserversorgungsanlage eine Anlage zur Trinkwassererwärmung enthält, die folgende Kriterien erfüllt::
- Einen Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
- Mindestens eine Trinkwasserleitung mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle für Trinkwasser (der Inhalt einer Zirkulationsleitung wird dabei nicht berücksichtigt).
- Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind, die eine Vernebelung des Trinkwassers verursachen.
- Die Wasserversorgungsanlage nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus liegt.
Trinkwasserinstallationen sind in gewerblich genutzten Anlagen, die nicht öffentlich sind, mindestens alle drei Jahre zu untersuchen. Für öffentliche Trinkwasserinstallationen gilt eine jährliche Untersuchungspflicht, es sei denn, das Gesundheitsamt legt ein längeres Untersuchungsintervall fest.
Für Trinkwasserinstallationen, die nicht im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit im Sinne der TrinkwV betrieben werden (z.B. Industrieanlagen), besteht keine Untersuchungspflicht nach der TrinkwV. Dennoch wird eine regelmäßige Hygienekontrolle des Trinkwassers auf mikrobiologische und chemische Parameter empfohlen.
Zu beachten sind aber auch Untersuchungspflichten aus anderen Rechtsbereichen, z.B. aus § 4 ArbSchG und der Verkehrssicherungspflicht.
2. Nachweis der Hygiene
Die mikrobiologische Probenahme dient dazu, den hygienischen Status der Trinkwasserinstallation zu überprüfen. Hierbei wird durch eine systemische Untersuchung kontrolliert, ob die Trinwasserinstallation den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht und keine mikrobiologischen Auffälligkeiten vorliegen.
3. Verdachtsfälle und Grenzwertüberschreitungen
Bei festgestellten Abweichungen, wie z. B. dem Erreichen des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen (100 KBE/100 ml), muss vor Ort die Ursache ermittelt und eine Risikoabschätzung vorgenommen werden, um dann gezielte Maßnahmen zur Sanierung einzuleiten.
Orientierung an Regelwerken und Vorgaben
Die Probenahme orientiert sich an klar definierten Regelwerken und Normen, die sowohl die Durchführung als auch die Interpretation der Ergebnisse regeln. Die Einhaltung dieser Standards stellt sicher, dass die Ergebnisse aussagekräftig und rechtlich belastbar sind. Zu den zentralen Regelwerken gehören:
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Sie legt fest, wann und wie Probenahmen durchzuführen sind, insbesondere in Bezug auf Legionellen und andere mikrobiologische Parameter. Mehr zur Trinkwasserverordnung erfahren
- DIN EN ISO 19458: Diese Norm definiert die Anforderungen an die mikrobiologische Probenahme, einschließlich der Auswahl geeigneter Probenahmestellen.
- Empfehlungen des Umweltbundesamts (UBA): Das UBA gibt praxisnahe Leitlinien zur systemischen Untersuchung von Trinkwasserinstallationen.
- DVGW-Arbeitsblätter: Sie liefern detaillierte technische Vorgaben, beispielsweise zur Auswahl von Entnahmestellen und zur Probenvorbereitung.
Ziele der Probenahme
Die Trinkwasser-Probenahme dient der Sicherstellung der Hygiene, indem mikrobiologische Parameter wie Legionellen und Escherichia coli analysiert werden, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen. Gleichzeitig kontrollieren Prüfungen auf Schwermetalle wie Blei und Kupfer die chemische Qualität des Wassers. Regelmäßige Probenahmen helfen zudem, Schwachstellen in der Installation zu identifizieren und hygienische Probleme zu verhindern. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und bei Audits oder Beanstandungen nachweisbar zu sein.
Praktische Durchführung und Herausforderungen
Die Probennahme, das anzuwendende Probennahmeverfahren und die Art der Probennahmestelle richten sich nach dem jeweiligen zu bestimmenden Parameter und der Zielstellung. Je nachdem, ob die Qualität des vom Versorger gelieferten Wassers, der Einfluss der Trinkwasserinstallation, die Qualität des zirkulierenden (Warm-)Wassers oder die gesundheitliche Gefährdung des Nutzers durch die Entnahme am Zapfhahn bewertet werden soll, sind unterschiedliche Entnahmeverfahren erforderlich. Das jeweils vorgesehene Probenahmeverfahren ist aus organisatorischen Gründen im Vorfeld zwischen Probenehmer (Labor), Betreiber und ggf. betroffenen Nutzern abzustimmen. Bei nach TrinkwV vorgeschriebenen Untersuchungen ist es zudem sinnvoll, das Gesundheitsamt bereits in die Planung der Beprobungsmaßnahme einzubeziehen.
Die Probenahme beginnt mit der Identifikation geeigneter Probenahmestellen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert und ausgewählt sein müssen. Dabei sollten Proben sowohl am Wasserhahn in Nutzungseinheiten als auch in kritischen Bereichen wie Zirkulationssystemen und Trinkwassererwärmer entnommen werden. Eine wichtige Forderung besteht darin, Verunreinigungen während der Probenahme zu vermeiden.
Die Norm DIN EN ISO 19458 schreibt daher vor, dass die Probenahmestellen desinfiziert und kurz gespült werden müssen, bevor die Probe entnommen wird. Zudem dürfen Proben nur von entsprechend akkreditierten Laboren durchgeführt und analysiert werden, um die Belastbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen.
Bedeutung für die Trinkwasserhygiene
Die Probenahme ist ein essenzieller Bestandteil der Trinkwasserhygiene. Sie ermöglicht nicht nur die Überwachung der Wasserqualität, sondern bietet auch die Grundlage für gezielte Maßnahmen zur Sicherung der Hygiene. Indem Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und die vorgeschriebenen Probenahmen regelmäßig durchführen, tragen sie maßgeblich zum Schutz der Gesundheit der Nutzer bei.
Ein strukturierter und regelkonformer Ansatz bei der Probenahme sichert nicht nur die Qualität des Trinkwassers, sondern reduziert auch langfristig Kosten durch präventive Maßnahmen und minimiert Haftungsrisiken für Betreiber.