Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie

Im Dezember 2020 hat das Europäische Parlament die Neufassung der Europäischen Trinkwasserrichtlinie verabschiedet und somit neue Mindestanforderungen für die Qualität des Trinkwassers festgelegt. Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie ist Anfang Januar 2021 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist beträgt zwei Jahre.

Eine maßgebliche Anpassung der Richtlinie ist die strengere Überwachung zum Schutz der Trinkwasserressource.

Neue Stoffe sollen in einer sogenannten Beobachtungsliste Eingang finden und rund 35 weitere Stoffe sind im Untersuchungsumfang festgelegt.

Neben Mikroplastik werden auch Arzneimittel oder andere hormonell wirkende Stoffe mit aufgenommen. Die Beobachtungsliste soll dazu genutzt werden, etwaige Risiken für das Trinkwasser frühzeitig zu erkennen und die Qualität durch Anpassungen in der Aufbereitung aufrecht zu erhalten.

Einführung: risikobasierter Ansatzes für die gesamte Versorgungskette

Wasserversorger wie auch die Verantwortlichen für die Trinkwasserinstallationen haben mit unterschiedlichen, zum Teil langen Übergangsfristen für die Einführung eines Risikomanagements zu sorgen.

Vor allem die Risikobewertung der potenziellen Risiken von Hausinstallationen wie Legionella oder Blei rückt jetzt in den Vordergrund, wobei ein Schwerpunkt dabei auf prioritäre und öffentliche Gebäude gelegt werden soll. Sie wird auch die Bewertung der von Hausinstallationen und dafür verwendeten Produkten sowie Materialien und Werkstoffen ausgehenden Risiken umfassen. Dieser Ansatz soll auch einen kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen Behörden und den Betreibern gewährleisten.

Im Rahmen der europäischen Trinkwasserrichtlinie sind noch weitere rechtliche Anforderungen für die regelmäßige Risikoabschätzung in Gebäuden in einer Technischen Regel (TR) zu erwarten. Innerhalb des deutschen und europäischen Regelwerks wird der ganzheitliche Ansatz der Water Safety Plans (WSP) seit 2013 durch DIN EN 15975-2 „Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Leitlinien für das Risiko- und Krisenmanagement – Teil 2: Risikomanagement“ unterstützt.

Die konsequente Umsetzung des WSP-Konzepts schützt die menschliche Gesundheit vor wasserbürtigen Gefährdungen durch eine, für die jeweilige Trinkwasser-Installation individuelle, Analyse und die Umsetzung von daraus hergeleiteten Maßnahmen zur Risikobeherrschung. In einem nationalen Projekt wurde das Water safety Plan (WSP)-Projekt für Gebäude von der UBA umgesetzt und als Handbuch veröffentlicht.

Ein wesentlicher neuer Aspekt ist die konsequente Einführung eines risikobasierten Ansatzes und des Risikomanagements als zentrales Element der Steuerung aller Prozesse in der gesamten Versorgungskette von der „Quelle bis zum Wasserhahn“ („Source-to-Tap“-Ansatz).

Umweltbundesamt

Direkt zum Handburch des Umweltbundesamts.
  • Legionellen

    Die WHO hat festgestellt, dass in der Europäischen Union unter allen Krankheitserregern, die durch das Wasser übertragen werden können, von Legionella die stärkste Gesundheitsbelastung ausgeht. Sie werden hauptsächlich über Warmwassersysteme durch Inhalation, z. B. beim Duschen, übertragen.

    Folglich stehen sie eindeutig mit Hausinstallationen im Zusammenhang. Da eine einseitige Verpflichtung, alle privaten und öffentlichen Örtlichkeiten auf diesen Krankheitserreger hin zu überwachen, zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde, ist eine Risikobewertung von Hausinstallationen besser geeignet, um diesem Problem zu begegnen.

  • Blei

    Der derzeitige Wert von 10 μg/l Blei wird für einen Zeitraum von 15 Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Richtlinie beibehalten. Spätestens am Ende dieses Übergangszeitraums sollte der Parameterwert für Blei 5 μg/l betragen. Da bestehende Bleirohre in Häusern und Gebäuden ein anhaltendes Problem darstellen und die Mitgliedstaaten nicht immer die erforderliche Befugnis haben, den Austausch dieser Rohre durchzusetzen, sollte der Wert von 5 μg/l außerdem weiterhin als Zielwert gelten, wenn es um Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Hausinstallationen geht.

    Für alle neuen Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen - unabhängig davon, ob sie in Versorgungssystemen oder Hausinstallationen verwendet werden - und die gemäß der vorliegenden Richtlinie zugelassen werden sollen, sollte in Summe der Wert von 5 μg/l an der Zapfstelle gelten.

Im Überblick: Relevante Parameter für die Risikobewertung

Parameter: Legionella

  • Parameterwert: < 1.000
  • Einheit: KBE/l
  • Anmerkungen: Dieser Parameter wird für die Zwecke der Aritkel 10 und 14 festgelegt. Die in diesen Artikeln vorgesehenen Maßnahmen könnten im Übrigen, zum Beispiel im Fall von Infektionen und Ausbrüchen, auch unterhalb dieses Parameterwerts in Betracht gezogen werden. In diesen Fällen sollte die Infektionsquelle bestätigt und die Legionella-Spezies ermittelt werden.

Parameter: Blei

  • Parameterwert: 10
  • Einheit: μg/
  • Anmerkungen: Dieser Parameter wird für die Zwecke der Artikel 10 und 14 festgelegt. Die Mitgliedsstaaten sollen sich nach Kräften bemühen, bis zum 12. Januar 2036 den niedrigeren Wert von 5 μg/ zu erreichen.

Materialien in Kontakt mit Trinkwasser

Erstmalig werden einheitliche Anforderungen an Materialien im Kontakt mit Trinkwasser gestellt. Für die einheitliche Umsetzung werden die spezifischen Mindesthygieneanforderungen für Materialien durch Durchführungsrechtsakte geregelt.

Innerhalb von drei Jahren werden Stoffe oder Materialien sowie Test- und Auswahlverfahren für Ausgangsstoffe und -verbindungen in einer „europäischen Positivliste“ aufgenommen. 

  • Für optimierte Transparenz: Überwachung von Schadstoffen

    Um der Besorgnis der Verbraucher über die Auswirkungen neu nachgewiesener Stoffe auf die menschliche Gesundheit durch die Verwendung von Trinkwasser nachzukommen, wurde neben der festen Liste an Parametern im Anhang I der Richtlinie und zum Teil verschärfte Grenzwerte für z.B. Blei, Legionellen, Chlorat und Bisphenol A eine sogenannte „Beobachtungsliste“ (Watchlist) eingeführt, in der z. B. Stoffe mit endokriner Wirkung, Arzneimittel oder Mikroplastik aufgenommen werden können. Ein solches Instrument einer Beobachtungsliste ist auch im Umweltbereich der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) etabliert.