Für Ihre Modernisierung: attraktive Förderungen
Ihr Ziel ist eine energieeffiziente und einfach zu bedienende Fußbodenheizung? Sie möchten Kosten sparen, aber dennoch nicht auf Ihren Wohnkomfort und Ihre Wohlfühltemperatur verzichten? Dann haben Sie sicher schon gehört, dass die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) verschiedene Sanierungsmaßnahmen fördert.
Welche der verschiedenen Fördermöglichkeiten der BEG für die Sanierung für Sie interessant sein können hängt davon ab, welche Sanierungsmaßnahme Sie umsetzen möchten.
Auf dieser Seite finden Sie daher alle Fördermöglichkeiten für die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen im Überblick. Wir zeigen Ihnen,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen,
- wie hoch die Fördermöglichkeiten sind und
- welche Viega Lösungen gefördert werden können.
Klicken Sie einfach auf die Sanierungsmaßnahme, die Sie geplant haben. Dort finden Sie alle relevanten Informationen.
Eine energieeffiziente und einfach zu bedienende Fußbodenheizung mit reduzierten Kosten und maximalem Wohnkomfort? Das bieten Ihnen die Fonterra-Lösungen von Viega..
Wärmeerzeuger sanieren
Im Förderprogramm "Wärmeerzeuger sanieren" werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet, gefördert.
Hier finden Sie alle Informationen dazu im Überblick.
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Fördergegenstände
Gefördert werden:
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen ab 5KW
- Elektrische Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizung
- Wasserstofffähige Heizungen
- Innovative Heiztechnik auf Basis eneuerbarer Energien
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Inklusive aller erforderlichen "Umfeldmaßnahmen"
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Die Förderhöhe
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Die Grundförderung beträgt 30% der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Zuzüglich zu diesen Förderungen gibt es bis Ende 2028 einen sog. Geschwindigkeitsbonus für den Austausch von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen auf erneuerbare Heizenergien in Höhe von 20%.
Darüber hinaus wird ein einkommensabhängiger Bonus in Höhe von 30% bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000€ pro Jahr für selbstnutzende Eigentümer gewährt.
Zu beachten ist, dass die Gesamtförderhöhe für Selbstnutzer auf 70% der förderfähigen Kosten gedeckelt ist. Für Nicht-Selbstnutzer beträgt die maximale Förderung 55% der förderfähigen Kosten.
HINWEIS: Die verschiedenen Förderprogramme werden laufend aktualisiert. Daher informieren Sie sich für tagesaktuelle Informationen bitte auch auf den entsprechenden Internetseiten der KfW bzw. BAFA.
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Förderfähige Viega Lösungen
- Fonterra Einzelraumregelungen
- Fonterra Flächenheizungssysteme
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Die Gültigkeit
Das KfW-Programm ist seit 01.01.2024 in der geänderten Fassung gültig. Die Beantragung der Förderung ist ab dem 27.02.2024 möglich.
Heizungsanlage optimieren
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
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Die Fördergegenstände
Gefördert werden:
- der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
- im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
- die Dämmung von Rohrleitungen
- der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
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Die Förderhöhe
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben. Eventuell kommen noch 5% iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) hinzu.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
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Die Gültigkeit
Die BAFA-Förderung für die Modernisierung Ihrer Heizung gilt seit dem 01.01.2024 in der geänderten Fassung.
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Die Voraussetzungen
- Hydraulischer Abgleich gem. VdZ-Formular
- Energie-Effizienz-Experten (50% Zuschuß) bzw. Bestätigung durch Fachunternehmer (BzA)
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Förderfähige Viega Lösungen
- Fonterra Einzelraumregelungen
- Fonterra Flächenheizungssysteme (bei erstmaligem
Einbau)
Die Programme im Vergleich
Wir wissen, dass es nicht immer leicht ist, die unterschiedlichen Programme zu verstehen und vergleichen zu können. Daher haben wir für Sie eine Übersicht erstellt, in der Sie die KFW- und BAFA-Programme übersichtlich vergleichen können. Laden Sie das Dokument direkt hier herunter.
Unverzichtbar für alle Förderprogramme: das VdZ-Formular
Der Nachweis des hydraulischen Abgleichs der gesamten Heizungsanlage muss durch ein VdZ-Formular bestätigt werden. Das Formular können Sie direkt über den nebenstehenden Link herunterladen.
Gut zu wissen:
Fonterra Smart Control von Viega erledigt den hydraulischen Abgleich für Ihre Flächenheizung automatisch mit der Einzelraumregelung. Mehr Komfort geht nicht!
Kontakt & Beratung
Das Thema Förderungen ist komplex. Daher freuen wir uns, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Nutzen Sie einfach das folgende Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen zu schicken.
Wir setzen uns danach schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindungen.